Demo

Probiere ClanSphere aus und teste daran herum. Demo


Antworten: 22
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rocco


Going for pro




Herkunft: Wiesbaden
Beiträge: 444
# Thema - 24.01.2007 um 16:02 Uhr
wie die headline schon sagt: hätte sehr sehr gerne die registrierung in der form umgebaut, so dass man bei der registrierung ein häckchen bei "nutzungsbedingungen und agb gelesen und akzeptiert".

hierzu noch 2 wunsch-highlights:

- druckversion (also button)
- text soll (wie beim impressum) bearbeitet werden können.

hintergrundgedanken +-
hintergrund ist selbstverständlich (dafür kennt ihr mich mittlerweile) wieder was rechtliches. es gibt zwar keinen aktuellen "revisionsfall" oder so, allerdings lohnt sich sowas bei großen community seiten alle mal.

alleine forenregeln. dann kann man als admin immer sagen, du hast gelesen und akzeptiert!

wenn man nämlich das ganze thema "benutzer-mitgliedschaft" einfach mal ganz nüchtern betrachtet, fällt schnell auf, dass hier ein rechtswirksamer vertrag geschlossen wird. -> es liegen 2 willenserklärungen vor (hier könnte man noch hingehen und schauen, ob die WE eines 14jährigen überhaupt gültig ist; wird schwer diese gültig zu machen). durch diese 2 willenserklärungen entstehen für beide parteien rechte und pflichten. und diese müssen(sollten) unmissverständlich formuliert werden (nutzungs- und geschäftsbedingungen). alleine diese ganzen datenschutz geschichten sollte man im eigenen interesse klipp und klar klären. gemäß bdsg (bundesdatenschutzgesetz) hat ein user z.b. unter anderem das recht auf löschung der gespeicherten daten. hierzu sollte man dann schreiben, dass sowas ausdrücklich dem betreiber mitzuteilen ist. weiterhin könnte man meines erachtens (werde ich künftig nur noch mit m.e. abkürzen) somit auch die ganze debatte und risiken als forenbetreiber ein wenig entgegenwirken.


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WS | rocco
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Dalabad


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Beiträge: 69
# Antwort: 1 - 24.01.2007 um 16:13 Uhr
ich finde man sollte bei der registrierung auch/eher die CLAN-Rules aktzeptieren!


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rocco
Thread-Ersteller


Going for pro




Herkunft: Wiesbaden
Beiträge: 444
# Antwort: 2 - 24.01.2007 um 16:17 Uhr
ja, sowohl als auch.

deswegen ja auch mein wunsch, dass man dann, sofern es kommen wird, auch diesen text analog impressum bearbeiten kann, sodass jeder seine eigenen regeln aufstellen kann.


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Dalabad


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Beiträge: 69
# Antwort: 3 - 24.01.2007 um 16:35 Uhr
aso, ja das is net schlecht,

*dafür*


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h0n1g


Geekboy




Beiträge: 1013
# Antwort: 4 - 24.01.2007 um 17:22 Uhr
Klingt eigentlich sehr gut, deine rechtl. sachen gefallen mir rocco

das ganze dann noch per optionen ein/ausschaltbar und fertig ist die laube...

da ich das users-modul gerade auf subtpls umbaue, schau ich mal was ich da machen kann vor dem final release...


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fay-pain


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Beiträge: 2006
# Antwort: 5 - 24.01.2007 um 17:33 Uhr
Schließe mich auch an: dafür!

Man kann es von beiden Seiten als nützlich betrachten: man sollte es noch benennen können in Regeln/AGB/Clanregeln oder so. Finde ich als sehr nützlich.

PS: war mit auch mal ein Hintergedanke, habe aber nie dran gedacht es mal ins FOrum zu schreiben :p


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Manchmal hast du fay und machmal pain.
- hajo

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wutsin


King for a day




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Beiträge: 325
# Antwort: 6 - 24.01.2007 um 22:21 Uhr
jops dafür.. register mit bestätigung die man selber edit kann

+ das REGISTER WITH MAIL als standart


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suche hilfe bei diesen problemen, wünschen zu CS07 mehr... +-

Zuletzt editiert von wutsin am 24.01.2007 um 22:22 Uhr (1x Editiert)
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sgraewe ClanSphere Team

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Beiträge: 6116
# Antwort: 7 - 24.01.2007 um 22:36 Uhr
dei combo find ich gar nich schlecht ^^


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Snook


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Beiträge: 65
# Antwort: 8 - 24.01.2007 um 23:25 Uhr
will au haben


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vain


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Beiträge: 85
# Antwort: 9 - 25.01.2007 um 00:30 Uhr
Wenn du hier schon mit rechtlichem Kram anfängst, dann fang doch vorne an. ,)

Es besteht eine Impressumspflicht (§ 10 Abs. 3 Nr. 3, 4 MDStV), d.h. jemand muß als Verantwortlicher für die Homepage benannt werden.
Diese ist an die volle Geschäftsfähigkeit und an die Strafmündigkeit gekoppelt.

Grundsätzlich:
a. Kinder (unter 7) sind geschäftsunfähig.
b. Minderjährige/Jugendliche (7-18) sind beschränkt geschäftsfähig.
Wegen der beschränkten Geschäftsfähigkeit und der bedingten Strafmündigkeit können Minderjährige nicht als Verantwortliche im Impressum benannt werden!
Geschlossene Verträge sind schwebend unwirksam und können von den Eltern genehmigt werden.

c. 18 Jahre, voll geschäftsfähig + strafrechtlich verfolgbar
Erst ab hier kann der Impressumspflicht entsprochen werden!

##
Grüße vain


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Clansuite Maintainer


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rocco
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Going for pro




Herkunft: Wiesbaden
Beiträge: 444
# Antwort: 10 - 25.01.2007 um 07:43 Uhr
index.php?mod=board&action=thread&where=1402

habe vorne angefangen...

zu deinem grundsätzlichen: wenn geschäftsunfähige (können auch erwachsene sein) eine seite betreiben und einem dritten ein schaden entsteht, haftet der gesetzliche vormund. insofern müßte der geschäftsunfähige korrekterweise noch den vormund angeben.

soviel dazu...


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WS | rocco
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vain


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Beiträge: 85
# Antwort: 11 - 25.01.2007 um 20:33 Uhr
die meisten benutzer dieses systems (unter 18) schreiben schlichtweg ihren eigenen namen ins impressum, obwohl sie nicht verantwortlich gemacht werden können. es ist schlichtweg unzureichend um der impressumspflicht zu genügen. ich wollte nur mal darauf aufmerksam gemacht haben!
dieser zusammenhang geht auch aus deinem impressumsthread nicht hervor.

###
also bei geschäftsunfähigen kindern nennt man das vormund, im falle von geschäftsunfähigen erwachsenen betreuer.
-----
es haftet der vormund? kommt drauf an!
nur dann, wenn ihm ein verschulden zur last gelegt werden kann.

wenn ein minderjähriger bei der begehung der schädigenden handlung schon die einsichtsfähigkeit in seine verantwortlichkeit für die handlung hatte, dann kann ihm ein verursachter Schaden sehr wohl zugerechnet werden und somit haftet er. die deliktsfähigkeit ist von der strafmündigkeit/- fähigkeit zu trennen.

---
"insofern müßte der geschäftsunfähige korrekterweise noch den vormund angeben."
es ist entbehrlich den geschäftsunfähigen zu nennen. das "noch" kann daher entfallen.


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Clansuite Maintainer


Zuletzt editiert von vain am 25.01.2007 um 20:33 Uhr (1x Editiert)
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rocco
Thread-Ersteller


Going for pro




Herkunft: Wiesbaden
Beiträge: 444
# Antwort: 12 - 25.01.2007 um 20:38 Uhr
ich glaube, aber hier wirds zu "intensiv" für die meisten. hast aber schon recht.

der vormund haftet in meinen augen generell, da er seiner aufsichtspflicht in dem moment nicht genüge tut. eltern und auch betreuer sollten nicht nur, sondern müssen darauf achten, was ihre schutzbefohlenen im internet treiben.

aber wie gesagt, wird langsam zu detailiert.


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sgraewe ClanSphere Team

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Beiträge: 6116
# Antwort: 13 - 25.01.2007 um 21:28 Uhr
mindesten 80 % der leute die nen impressum auf der seite haben wissen nicht was drin steht oder wofür dieses überhaupt ist.

Die haben einfach mal gehört das man soetwas haben sollte und packen es sich auf die seite und genau zu diesen 80 % gehören auch die unter 14 da sie sich mit dem thema ja noch nie wirklich auseinander setzen mussten.

Aber egal b2t ^^

PS: das thema musste ich jetzt zum dritten mal in BWL über mich ergehen lassen :'(


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denimator


King for a day




Herkunft: Karnabrunn
Beiträge: 306
# Antwort: 14 - 25.01.2007 um 21:30 Uhr
OT: rocco du hast schon recht, aber zumindest in Österreich ist es so, wenn die Eltern ihre Sorgfaltspflicht ernst nehmen und zB sagen, dass die Minderjährigen etwas bestimmtes nicht machen sollen, und diese machen es trotzdem, dann werden sie nicht zur Haftung herangezogen, denn sie haben ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Das könnte man Eltern auch nicht zumuten. Daher müssen Eltern zwar darauf achten, aber im Endeffekt nicht 24h (=übertrieben) hinter dem Minderjährigen sitzen und schauen, was er/sie gerade macht.

BTT: die Idee ist super und kann nur positiv sein


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mit freundlichen Grüßen - Denimator



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rocco
Thread-Ersteller


Going for pro




Herkunft: Wiesbaden
Beiträge: 444
# Antwort: 15 - 26.01.2007 um 08:32 Uhr
h0n1g, haste schon angefangen mim umschreiben???


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WS | rocco
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h0n1g


Geekboy




Beiträge: 1013
# Antwort: 16 - 26.01.2007 um 10:48 Uhr
hab das template schonmal umgebaut... mehr net



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Horscht


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Beiträge: 686
# Antwort: 17 - 11.07.2008 um 23:29 Uhr
Ist da noch jmd dran??


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Grüße, Horscht

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Beiträge: 6116
# Antwort: 18 - 16.07.2008 um 10:29 Uhr
Das Modul gab es schonmal =)

Schande über mein Haupt aber ich weis grad nicht mehr von wem xD

Müssten Drag0n oder quema0 gewesen sein, kannst ja mal nett anfragen


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fay-pain


Specialist




Beiträge: 2006
# Antwort: 19 - 16.07.2008 um 10:55 Uhr
Das Modul kam von quema0 und hieß Eula Modul


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Manchmal hast du fay und machmal pain.
- hajo

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Chelrid


Geekboy





Beiträge: 1114
# Antwort: 20 - 16.07.2008 um 11:43 Uhr
Problem nur Quemao bietet seine Module derzeit nicht an, und wenn er sie anbietet, dann nur geld, hab mit ihm mal per icq gequatscht. daher weiß ich das.


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Grüße vom Chelrid
Und denkt dran: Immer locker durch die Hose atmen....


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