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Probiere ClanSphere aus und teste daran herum. Demo


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Sn0oze


Rock the board




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# Thema - 08.11.2006 um 17:49 Uhr
Eventuell haben einige davon mitbekommen, dass T-Online darauf geklagt hat IP-Adressen einen bestimmten Zeitraum speichern zu dürfen. Dies wurde nun abgelehnt und ist somit rechtskräftig. Das Problem an der Sache ist nun, dass dies auch für sämtliche Betreiber von Webseiten gilt. Wir dürfen also keine IP-Adressen in Form von Logfiles sichern. Selbst auf IP-Adressen basierende Counter sind nun rechtswidrig. Mehr dazu gibt es unter http://www.daten-speicherung.de/index.php/speicherung-von-ip-adressen-ist-unzula essig-auch-auf-websites/.

Wäre super, wenn man das IP-Logging in Clansphere deaktivieren könnte.
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maikoldi


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# Antwort: 1 - 08.11.2006 um 19:05 Uhr
öm ja,aber ich glaube das ist doch schon länger so oder nicht?also mit dem ip speichern...


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Timpe


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# Antwort: 2 - 08.11.2006 um 19:24 Uhr
wenn das urteil erst jetzt rechtskräftig ist wohl kaum

gut aber ich kann doch jetzt nicht den counter und das Gästebuch etc umbauen?


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maikoldi


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# Antwort: 3 - 08.11.2006 um 21:13 Uhr
öm ja und überhaupt,ist doch egal wenn wir die ip adressen "loggen",um z.B. eine person zu ermitteln,die da irgendwas gemacht hat oder da hintersteckt.Dann muss man doch eh beim provider nachfragen oder?,und wenn die die ip-adressen nicht speichern dürfen,können die person auch nicht "identifizieren"so einfach xD...


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Mr.AndersoN


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# Antwort: 4 - 08.11.2006 um 21:20 Uhr
Wäre zu hinterfragen, ob das ganze wirklich für alle gilt oder nur für die Provider.


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maikoldi


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# Antwort: 5 - 08.11.2006 um 21:36 Uhr
öm ja wärs,aber ich würde mir das mal so erklären,weil wir haben ja nicht die verbindungsdaten oder was immer die da von den personen haben...


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Sn0oze
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# Antwort: 6 - 08.11.2006 um 22:05 Uhr
@maikoldi Ist schon richtig, dass nur Provider an den Namen kommen, der hinter einer IP-Adresse steht. Problem ist hier eher die schwammige Formulierung des Urteils und der offensichtlich totalen Realitätsfremde des Richters. Das Urteil kann so wie ist als Präzedenzfall für z.B. Abmahnwellen benutzt werden. Es wird nicht explizit gesagt, dass nur Provider davon betroffen sind, sondern allgemein die Speicherung von IP-Adressen nicht rechtens ist. Mindestens 95 % der Server speichern die IP-Adressen der Zugriffe. Würde man darauf verzichten, hätten Hacker ein leichtes Spiel und könnten sich quasi ohne Spuren zu hinterlassen an einem Server zu schaffen machen. Nun stellt sich auch noch die Frage, ob ich nun Logs, die die IP-Adresse des Hackers enthalten, als Beweismittel nutzen kann. Angenommen der Hacker klagt auf Grund diesem Urteil auf die unrechtmäßige Speicherung seiner IP-Adresse und bekommt recht. Das Beweismittel in Form der IP-Adresse wird als unzulässig erklärt und ich bekomme eventuell noch eine Strafe. Man denke auch an die Verfolgung von Tauschbörsenutzern und die Verbreitung von Kinderpornographie. Ich bin im Moment selbst ziemlich verwirrt und habe über das Thema auch schon mit einem Freund gesprochen der Jura studiert. Er meinte, dass es wohl am besten sei offensichtliches Speichern der IP-Adressen zu unterbinden. Bei Clansphere wäre das z.B. im GB und im Counter. Ich bin aber nicht bereit auf die Speicherung der IP-Adresse bei meinen FTP-, Mailserver und Apache zu verzichten. Aber dies ist ja auch von außen für niemanden ersichtlich. Ich mach mir am meisten Sorgen um diverse Anwälte die nur von Abmahnungen leben und sich im Moment wahrscheinlich die Hände reiben. Noch eine Frage ist, wie sich dieses Urteil auf den EU-Beschluss zum Thema Vorratsdatenspeicherung auswirkt. Die Geschichte soll 2009 in Deutschland umgesetzt werden.


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rocco


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# Antwort: 7 - 08.11.2006 um 22:07 Uhr
Als nächstes werden Betreiber von Websites mit Klagen gegen die verdachtsunabhängige Protokollierung der IP-Adressen ihrer Besucher zu rechnen haben. Auch diese Protokollierung verstößt klar gegen das Teledienst-Datenschutzgesetz, weil sie nicht erforderlich ist. Die Beseitigung von Störungen, die Datensicherheit oder die Missbrauchsbekämpfung (z.B. DDos-Angriffe, Spam) rechtfertigt nach dem klaren Urteil des Landgerichts Darmstadt keine generalpräventive Pauschalspeicherung der IP-Adressen sämtlicher Nutzer, wie sie etwa bei Heise, Ebay und Amazon praktiziert wird. Auch ein IP-Logging zu statistischen Zwecken (Counter) ist unzulässig.

Als Betreiber einer (auch privaten) Website muss man sich selbst darum kümmern, dass auf der eigenen Webseite keine IP-Adressen geloggt werden. Gegebenenfalls muss man vom Webspace-Provider verlangen, dass er das IP-Logging abstellt. Wer internationale Standard-Software verwendet, muss diese oft umprogrammieren, um eine IP-Protokollierung zu verhindert. Tipps dazu finden sich hier.

hm, sieht ganz danach aus, als ob das wirklich für alle betreiber einer website gilt... -.-

also ich würd´s nicht drauf ankommen lassen. ^^


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h4ze


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# Antwort: 8 - 08.11.2006 um 22:37 Uhr
da passiert ned viel, wenn sie dich erwischen.

zum einem müssen sie allen webseitenbetreibern ausreichend zeit geben, ihre systeme umstellen zu können (s. damals dosenpfand), zum anderen müssen an manchen stellen einfach ips gespeichert werden, um zB cookies zu garantieren oder spamschutz vorzubeugen.

wenn man mich fragt: keine panik!


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borchi


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# Antwort: 9 - 09.11.2006 um 01:14 Uhr
Ja, vor allem der Spamschutz oder die Floodsperre. Ohne IP-Speicherung funktioniert doch kein Counter mehr richtig. Wieder einmal ziemlich realitätsfremd die Richter. Haben wahrscheinlich nicht mal nen PC, geschweige denn Internet...


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# Antwort: 10 - 09.11.2006 um 07:11 Uhr
*Oh mein Gott Sie verklagen uns alle*

Jetzt erstmal den Ball flach halten. Bevor Sie hier jemanden anschreiben, werden wahrscheinlich eher die großen Firmen anschreiben.

Immer diese Panikmache. Wieviele Webserver nutzen z.B. Webalizer etc. Die Routingprotokolle im Internet dürften nichts mehr protokollieren, also bevor sich da was tut sollte mann nicht überreagieren.

Das hätte schon auswirkungen auf das gesamte Internet.

*Hört sich an wie aus der Bildzeitung. Und die Quelle scheint mir auch nicht gerade seriös zu sein. Wenns bei Heise steht ok


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floH


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# Antwort: 11 - 09.11.2006 um 11:12 Uhr
Ach ich mach mir da überhaupt keine Akt... h4ze hat es schon erwähnt das einem genügend Zeit gegeben werden MUSS! Nur... wtf?

Bis hier irgendeine Klage ne Private Homepage oder eine Clanhomepage erreicht dauert das mit sicherheit Jahre. War da nicht neulich bei Heise was von 100 Mio Domains oder so gestanden? Bin mir grad nicht mehr sicher wie viele das waren auf jeden fall werden erst mal (wenn überhaupt oO) alle großen Firmen verklagt... und nur weil jemand ne chance sieht geld zu machen. Dann kommen alle kleineren Firmen und und und... bis irgendwer auf die Idee kommt ne Private Homepage zuverklagen... das dauert. Davon mal abgesehen ist bei Privaten oder Clanseiten jediglich mit einer abmahnung zu rechnen bzw entfernen dieser IP-Speierung.

Ich werde das gar nicht beachten denn E-bay, Google usw werden mit großer sicherheit dagegen vorgehen. Denn dieser Beschluss ist in meinen Augen der größte banalste schwachsinn seit langem.

Andererseits glaube ich kaum das wirklich ALLE davon betroffen sind. Denke ehr das mal wieder par Leute den Weltuntergang sehen und so Ihre Counter (mit IP-Speicherung ) ind die höhe treiben und sich freuen wenn sie Panik machen können... -.-'

Meine Meinung...

Mfg


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rocco


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# Antwort: 12 - 09.11.2006 um 13:03 Uhr
gebe euch ja allen recht mit "nur ne verwarnung" oder "dauert noch jahre". aber mal ganz im ernst: wenn man es doch weiß, wieso sollte man sich dann auf solche faxen einlassen?

anwälte sind bei sowas auch sehr gewitzt. die gehen dann mal ein paar tage ins netz, schreiben sich hunderte von seiten raus, schreiben die betreiber an, verwarnen diese und kassieren ihre gebühr.

bsp aus der praxis (wettbewerbsrecht): es gibt anwälte, die gründen mit ihren verwandten einen verein, der z.b. die interessen des wettbewerbs unterstützen. folgender fall: der anwalt (gleichzeitig vorstandsvors. des vereins) geht in seiner funktion als vereinsmitglied durch die stadt und schreiben die ladenbesitzer an, bei denen ein preisschild im schaufenster entweder umgefallen oder nur schlecht erkennbar ist. dann geht das vereinsmitglied zum anwalt (1 und die selbe person) und der anwalt schreibt dann "mein mandant vorstandsvors. bla hat mich beauftragt ...". in diesem schreiben wird eine verwarnungsgebühr sowie das honorar in rechnung gestellt. viola!

is zwar nur geldmacherei, aber leider rechtlich zulässig. von daher wäre ich schon ein bischen vorsichtig. gerade junge anwälte, die sonst nix auf der naht haben, könnten hier mal wieder eine möglichkeit sehen, schnell geld zu machen...

ich für meinen teil werde mir das nochmal in ruhe anschauen und ggf. umstellen. mir bricht dabei kein zacken aus der krone. aber letztendlich muss das jeder für sich entscheiden. ^^


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h4ze


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# Antwort: 13 - 09.11.2006 um 13:24 Uhr
ist das hier ne hetzkampagne gegen die bösen anwälte, die ALLE nur unser geld wollen?

das ist doch lächerlich. das ganze topic hier ist lächerlich und eine einzige panikmache wenn ihr mich fragt. ich würde darauf nicht reagieren.


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floH


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# Antwort: 14 - 09.11.2006 um 13:25 Uhr
Glaub kaum das Google, E-bay und amazon (jetzt nur als Beilspiel) Ihre gesamte Onlinetätigkeiten einschränken und alles umschreiben. Da wird sich sicher noch was ergeben... glaube das es so aussehen wird das es letzenendes nur Provider betrifft

Mfg


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Sn0oze
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# Antwort: 15 - 09.11.2006 um 16:29 Uhr
Naja, Problem an der Sache ist, dass man auf Zivilurteile nicht klagen kann. Es ist ja schließlich kein Gesetz. Sie können lediglich als Präzedenzfall angesehen werden. Als Panikmache versteh ich das hier sowieso nicht. Es ist nun mal eine Tatsache und sollte deswegen diskutiert werden. Auch wenn es hier einige nicht zu glauben scheinen, gibt nun mal solche Anwälte die durch Abmahnungen ihr Geld verdienen. Traurig aber wahr. Von diesen wurden außerdem nicht nur Firmen abgemahnt. Wer dem Link aus dem ersten Post nicht glaubt und es unbedingt bei Heise lesen will kann es auch dort unter der URL http://www.heise.de/newsticker/meldung/80677 tun.


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Ho.B


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# Antwort: 16 - 09.11.2006 um 17:49 Uhr
versteh ich das richtig, dass mein provider meine ip nicht speichern darf und ich damit in bearshare, emule und wie sie alle heißen also total geschützt bin?!?!

wie dumm aber beschweren tu ich mich nicht


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Baumi


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# Antwort: 17 - 09.11.2006 um 19:09 Uhr
versteh ich das richtig, dass mein provider meine ip nicht speichern darf und ich damit in bearshare, emule und wie sie alle heißen also total geschützt bin?!?!

wie dumm aber beschweren tu ich mich nicht


Sie werden dieses auch weiterhin loggen, in Zukunft wohl noch deutlich länger als bisher schon.

Die Telekom, der Verlierer des besagten Prozesses, hat angegündigt nur die IP-Speicherung des Klägers einzustellen, alle anderen Kunden werden weiterhin geloggt.


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rocco


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# Antwort: 18 - 09.11.2006 um 19:27 Uhr
Die Telekom, der Verlierer des besagten Prozesses, hat angegündigt nur die IP-Speicherung des Klägers einzustellen, alle anderen Kunden werden weiterhin geloggt.

ja, aber wenn ich das richtig verstanden habe, will das das gericht nicht. das gericht will, dass die generell damit aufhören. und hierzu wird es wahrscheinlich noch einen prozess geben.

aber das urteil unterm strich steht soweit. ob und in wiefern nun noch rechtsmittel eingelegt werden, wird sich zeigen...


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WS | rocco
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